Begutachtungsverfahren
Das Verfahren der Begutachtung in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ entspricht den in der Broschüre Dobre praktyki w procedurach recenzyjnych w nauce (Warszawa 2011) veröffentlichten Anforderungen des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen.
Die Autoren der zur Publikation gemeldeten Manuskripte akzeptieren das in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gültige Begutachtungsverfahren.
Jeder zur Publikation gemeldete Text erhält zwecks Durchführung des Begutachtungsverfahrens eine interne Identifikationsnummer des Beitragsautors. Zusätzlich werden all diejenigen Manuskriptfragmente beseitigt, die seinen Autor hätten erkennen lassen.
Die eingereichten Beiträge werden in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift, den thematischen Schwerpunkten der Zeitschrift sowie mit den methodologischen, inhaltlichen und formellen Anforderungen eines wissenschaftlichen Textes zuerst von den Herausgebern (mit Zuhilfenahme der Mitglieder des Redaktions- und des wissenschaftlichen Beirats) der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ geprüft. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird das Manuskript im Vorfeld abgelehnt.
Die von Herausgebern akzeptierten Manuskripte werden demnächst an zwei externe Gutachter weitergeleitet. Die Gutachter sind weder Mitarbeiter der die Zeitschrift herausgebenden Institution noch Mitglieder ihres wissenschaftlichen Beirats. Sie gelten als ausgewiesene Spezialisten in den jeweiligen thematischen Bereichen der zu begutachtenden Texte. Die Gutachter werden von den Herausgebern mit Zuhilfenahme der Mitglieder des Redaktions- und des wissenschaftlichen Beirats gewählt.
Bei der Gutachterwahl wird der potentielle Interessenkonflikt vermieden, d. h.: zwischen Gutachter und Beitragsautor
- dürfen keine persönlichen Verhältnisse (Verwandtschaft, Rechtsbeziehungen, Auseinandersetzungen) bestehen,
- darf keine Relation beruflicher Unterordnung vorkommen,
- darf keine wissenschaftliche Zusammenarbeit in Bezug auf das Beitragsthema vorhanden sein.
Die Texte werden vertraulich und anonym (im Double-Blind-Verfahren) begutachtet. Die Gutachterliste wird in jedem Zeitschriftband veröffentlicht. Die Gutachter einzelner Manuskripte werden nicht bekanntgegeben. Die Autoren der Texte dürfen keine Gutachter anderer Texte im selben Band sein.
Die in deutscher Sprache verfassten Beiträge werden von mindestens einem Gutachter anderer Nationalität als die des Beitragsautors und zugleich einem nativen Muttersprachler begutachtet.
Das Gutachten ist schriftlich und zu seiner Vorbereitung liegt das Gutachtenformular vor. Es enthält jeweils eine eindeutige Empfehlungsformel, nach der das Manuskript
- ohne Änderungen veröffentlicht werden kann,
- bzw. nach dem Eintragen der Korrekturen und Ergänzungen des Gutachters ohne oder ggf. mit erneuter Revision veröffentlicht werden kann,
- sich zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ nicht eignet.
Falls die Empfehlungen der beiden Gutachter nicht identisch sind, lassen sich die Herausgeber bei den Mitgliedern des Redaktions- und des wissenschaftlichen Beirats beraten und beantragen ggf. das dritte Gutachten.
Die Autoren der Texte werden von Herausgebern über die jeweilige Empfehlung des Gutachtens (sowie ggf. über nötige Korrekturen/Ergänzungen) informiert.
Sollte der Beitragsautor dem Prädikat der Begutachtung (bzw. bestimmten Korrekturanweisungen) nicht zustimmen, darf er seine Meinung in Bezug auf konkrete Elemente der Begutachtung mit entsprechender Argumentation den Herausgebern mitteilen. In solchen einzelnen Fällen treffen die Herausgeber (mit Zuhilfenahme der Mitglieder des Redaktions- und des wissenschaftlichen Beirats) die Entscheidung hinsichtlich weiterer Prozedur.
Die korrigierten und ergänzten Texte werden sprachlich lektoriert (Texte und englische Abstracts, Titel, Schlüsselwörter) und gegebenenfalls von Autoren diesbezüglich korrigiert.
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung korrigierter Texte treffen die Herausgeber.
Die Herausgeber der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ fühlen sich verpflichtet, jegliche Beweise des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, insbesondere, wenn die in der Wissenschaft geltenden ethischen Standards nicht eingehalten werden, zu dokumentieren. Die Ghostwriting- und Guest-Autorship-Fälle werden inklusive der Bekanntmachung entsprechender wissenschaftlicher Institutionen und Körperschaften enttarnt.