• Linguistische Treffen in Wrocław •

ISSN: 2084-3062 • e-ISSN: 2657-5647 • DOI: 10.23817/lingtreff • Absprungrate: 35% (2022)

Ethische Standards in der Publikationspraxis für die Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“

Ethische Standards, die in der Publikationspraxis für die Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gelten, wurden in Anlehnung an die ethischen Richtlinien erarbeitet, die in dem Dokument Best Practice Guidelines for Journal Editors von COPE formuliert sind. Die Redaktion folgt den Empfehlungen des Komitees für Publikationsethik (eng. Committee on Publication Ethics → COPE) und richtet sich nach ihnen im vollen Ausmaß in ihrer redaktionellen Arbeit in Bezug auf alle Personen, die am Redaktionsprozess teilnehmen (Mitglieder der Redaktion, Autoren, Gutachter, Verleger). Alle Personen, die am Redaktionsprozess teilnehmen, sind verpflichtet, sich mit den nachfolgenden Regeln vertraut zu machen und sie einzuhalten.

Gleichzeitig teilt die Redaktion der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ mit, dass sie ständig bemüht ist, die ethischen Standards von COPE in den zur Publikation gemeldeten Texten einzuhalten und zu befolgen. Alle Manuskripte werden vor ihrer Veröffentlichung im Hinblick auf die wissenschaftliche Fairness (Plagiat, Ghostwriting, Guest Autorship) und ethische sowie redaktionelle Standards geprüft.

Die Zeitschrift hat Verfahren zur Sicherung der Originalität von wissenschaftlichen Publikationen implementiert und wendet sie an. Die Redaktion benutzt Anti-Plagiat-Software – System Atyplagiat auf der Plattform Plagiat.pl. Die zur Veröffentlichung in der Zeitschrift eingereichten Texte werden in dem auf der Plattform verfügbaren System auf Originalität und mögliche nicht autorisierte Ausleihen überprüft.

1. Pflichten der Redaktion

  • A. Annahme von Beiträgen zur Veröffentlichung

    • Die Redakteure der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ sind für die Entscheidung über die Annahme von Manuskripten zur Veröffentlichung oder deren Ablehnung verantwortlich. Bei der Entscheidung über die Annahme eines Textes oder dessen Ablehnung wirken die Mitglieder des Redaktionsrates und des Wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift mit.
    • Bei der Annahme von Manuskripten ist die Redaktion ständig bemüht, die Qualität der Zeitschrift zu steigern.
    • Die Redaktion ist verpflichtet, auf die Kohärenz veröffentlichter Texte zu achten. Im redaktionellen Prozess werden wissenschaftliche und ethische Kompromisse ausgeschlossen.
    • Die Hauptvoraussetzungen für die Annahme oder Ablehnung von Manuskripten sind:

      • die Veröffentlichungspolitik der Zeitschrift,
      • die inhaltliche Übereinstimmung des eingereichten Manuskripts mit dem thematischen Profil der Zeitschrift,
      • die Originalität des eingereichten Manuskripts in Bezug auf seine Forschungsmethodologie, Forschungsergebnisse, Schlussfolgerungen und Analysen,
      • die Beurteilung des eingereichten Textes von Außengutachtern,
      • rechtliche Regelungen im Bereich des Urheberrechts und des Schutzes des geistigen Eigentums,
      • die Übereinstimmung des eingereichten Textes mit Normen und Anforderungen, die an wissenschaftliche Beiträge gestellt werden.
    • Die Redakteure der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ entscheiden über die Annahme eingereichter Manuskripte zur Veröffentlichung, indem sie sie auf eine objektive und sachliche Art und Weise im Hinblick auf ihren Inhalt beurteilen. Solche Parameter wie Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Religion, ethnische Zugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, politische Einstellungen des Beitragenden werden bei der Annahme des eingereichten Beitrags ausgeschlossen. Die Redaktion beachtet das geltende Recht im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung.
  • B. Fairness und Redlichkeit

    • Auf jeder Etappe des Redaktionsprozesses bewacht die Redaktion die wissenschaftliche Fairness und Redlichkeit.
    • Die Redaktion ist verpflichtet, alle Verstöße gegen die wissenschaftliche Fairness und Redlichkeit in eingereichten Manuskripten zu enthüllen. Im Falle eines enthüllten Fehlverhaltens werden zuständige Behörden benachrichtigt und entsprechende Maßnahmen gemäß dem geltenden Recht ergriffen.
    • Sollten Verstöße gegen die wissenschaftliche Fairness (Plagiat, Ghostwriting, Guest Autorship o. a.) nach der Veröffentlichung eines Beitrags enthüllt werden, entscheidet die Redaktion über die Benachrichtigung zuständiger Behörden und über die Retraktion des Beitrags.
    • Die Redaktion folgt in Bezug auf die wissenschaftliche Fairness und Redlichkeit den Richtlinien des Komitees für Publikationsethik (eng. Committee on Publication Ethics) – vgl. COPE-Diagramme. Sie stellen Vorgehensweisen bezüglich eines eingereichten Manuskripts und eines veröffentlichten Beitrags in verschiedenen Fällen dar:

      • Vorgehensweise bei Verdacht eines redundanten (doppelten) Beitrags [podzielić pdf?],
      • Vorgehensweise bei Verdacht auf Plagiat,
      • Vorgehensweise bei Verdacht auf Fälschung von Daten,
      • Änderungen auf der Autorenliste,
      • Vorgehensweise bei Verdacht auf Ghostwriting oder Guest Autorship,
      • Vorgehensweise, wenn der Gutachter in dem eingereichten Manuskript einen nicht enthüllten Interessenkonflikt vermutet,
      • Vorgehensweise, wenn der Leser in dem veröffentlichten Beitrag einen nicht enthüllten Interessenkonflikt vermutet,
      • Vorgehensweise, wenn der Redakteur vermutet, dass es mit dem eingereichten Manuskript ein ethisches Problem gibt,
      • Vorgehensweise bei Verdacht, dass sich der Gutachter Ideen oder Daten des Autors angeeignet hat,
      • Antwort für Enthüller, die ihre Vorbehalte unmittelbar gemeldet haben,
      • Antwort für Enthüller, die ihre Vorbehalte via soziale Medien gemeldet haben.
  • C. Vertraulichkeit

    • Alle Manuskripte, die zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldet werden, werden vertraulich und mit angemessener Sorgfalt im Bereich des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Schutzes des geistigen Eigentums behandelt. Die Redaktion der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ beachtet in dieser Hinsicht die Vorschriften des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Schutzes des geistigen Eigentums.
    • Die Daten der Beitragenden, die im Besitze der Redaktion sind, werden vertraulich behandelt und geschützt sowie nur für die Bedürfnisse des Redaktionsprozesses den Mitgliedern der Redaktion, des Redaktions- und Wissenschaftlichen Beirates zur Verfügung gestellt.
    • Zum Zwecke der Begutachtung werden alle Daten, die die Identifikation des Autors ermöglichen würden, entfernt.
    • Die Daten des Gutachters, die seine Identifikation ermöglichen würden, werden aus dem Gutachtenformular entfernt.
    • Alle Personen, die in den Redaktionsprozess involviert sind, und denen eingereichte Beiträge sowie Daten ihrer Autoren zur Verfügung gestellt werden, sind verpflichtet, sie vertraulich und mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und zu schützen.
    • Keine Person, die in den redaktionellen Prozess involviert ist, darf Informationen über das eingereichte Manuskript an Dritte weiterleiten. Keine Person darf die in dem eingereichten Text präsentierten Ergebnisse, Analysen, Thesen, Meinungen, Konstatierungen usw. verwenden.
    • Die Redaktion behandelt mit angemessener Sorgfalt auch Manuskripte, die nicht angenommen werden. Sie werden an den Autor zurückgeschickt. Keine Person, die in den redaktionellen Prozess involviert ist, darf diese Materialien verwenden.
    • Die Redaktion teilt mit, dass Werbung, Nachdrücke und andere Handelsmaßnahmen keinen Einfluss auf die Annahme eingereichter Manuskripte haben.
  • D. Interessenkonflikt

    • Die Redaktion ist verpflichtet, vor der Entscheidung über die Annahme eines Manuskripts alle Interessenkonflikte (Konkurrenz, Kollaboration, Beziehungen zwischen Autoren und Rezensenten, Außeninstitutionen usw.) zu enthüllen und sie auszuschließen.
    • Die Redaktion fordert alle in den redaktionellen Prozess involvierten Personen auf, vor der Entscheidung über die Annahme eines Beitrags alle Interessenkonflikte in Bezug auf den Autor oder das Manuskript zu enthüllen. Die Gutachter geben in diesem Bereich eine Erklärung ab, die einen integralen Bestandteil des Gutachtenformulars bildet.
    • Sollte ein Interessenkonflikt erst nach der Veröffentlichung des Textes enthüllt werden, entscheidet die Redaktion über die Veröffentlichung der Richtigstellung und/oder die Retraktion des Beitrags.
    • Die Redaktion fordert den Autor auf, alle eventuellen Finanzierungsquellen des eingereichten Beitrags, den finanziellen Beitrag von Forschungsinstitutionen, Gesellschaften u. a. zu vermerken und auf eventuelle Interessenkonflikte hinzuweisen. Dazu gibt der Autor samt seinem eingereichten Manuskript eine Autorenerklärung ab.
  • E. Zusammenarbeit mit dem Autor

    • Die Redaktion ist verpflichtet, auf jeder Etappe des redaktionellen Prozesses mit dem Autor zusammenzuarbeiten. Die Kommunikation mit dem Autor erfolgt durch die Schriftleitung oder die Redaktion.
    • Die Redaktion ist verpflichtet, in Bezug auf unentbehrliche Korrekturen des zur Publikation gemeldeten Manuskripts mit dem Autor zusammenzuarbeiten und den Autor über die einzelnen Etappen des Redaktionsprozesses zu informieren.
    • Die Redaktion ist verpflichtet, die Daten des Autors zu schützen.

2. Pflichten der Autoren

  • A. Autorschaft des Beitrags

    • Der Autor ist verpflichtet, eindeutig die Autorschaft des Manuskripts zu vermerken. Die entsprechenden Angaben sind auf der ersten Seite des gemeldeten Textes zu platzieren.
    • Die Daten über die Autorschaft sollen Angaben über alle Personen umfassen, die auf eine bedeutende Art und Weise dazu beigetragen haben, das eingereichte Manuskript zu verfassen.
    • Eine eventuelle Mitwirkung anderer Personen als jener, die im vorherigen Punkt genannt wurden, soll in dem eingereichten Manuskript entsprechend vermerkt werden. Der Autor bestimmt den prozentuellen Beitrag der einzelnen Mitautoren zum Entstehen und Verfassen des eingereichten Manuskripts in der Autorenerklärung.
    • Der Autor ist verpflichtet, die Zustimmung eventueller Mitautoren für die Einreichung des Beitrags zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ und für die Anerkennung seiner druckreifen Version einzuholen.
    • Alle bereits genannten Pflichten des Autors bilden Bestandteile der Autorenerklärung, die jeder Autor samt seinem zur Veröffentlichung eingereichten Manuskript abgibt.
  • B. Finanzierungsquellen

    • Der Autor ist verpflichtet, in dem zur Publikation gemeldeten Manuskript eventuelle Finanzierungsquellen und Förderungsgelder (financial disclosure) anzugeben.
    • Sollten Dritte einen finanziellen Beitrag zur Vorbereitung des Manuskripts (darunter zur Finanzierung der Forschung) leisten, übernimmt der Autor die Verantwortung für den Verstoß gegen das Urheberrecht.
    • Die Angabe von Finanzierungsquellen bildet einen Bestandteil der Autorenerklärung, die jeder Autor samt dem zur Publikation gemeldeten Manuskript abgibt.
  • C. Originalität und Vorrang der Veröffentlichung

    • Die Autoren sind verpflichtet, die Originalität des zur Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldeten Manuskripts sicherzustellen.
    • Die Autoren sind verpflichtet, die Regeln in Bezug auf den Vorrang der Veröffentlichung zu beachten. Die Texte, die bereits in anderen Publikationsorganen und in anderen Formen (Zeitschriften, Sammelmonographien usw.) veröffentlicht sind oder die schon in anderen Publikationsorganen und in anderen Formen eingereicht wurden, werden von der Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ ausgeschlossen. Diese Regel betrifft auch die Einreichung von Texten, die ursprünglich in einer anderen Sprache erschienen sind.
    • Ohne die Zustimmung der Redaktion darf der Autor den zur Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldeten Beitrag oder seine Fragmente in keinem anderen Publikationsorgan veröffentlichen.
  • D. Redlichkeit und Ehrlichkeit

    • Bezüglich der zur Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldeten Texte sind Autoren verpflichtet, die Regeln der wissenschaftlichen Redlichkeit und Ehrlichkeit zu befolgen.
    • Im Falle der Bezugnahme auf andere Quellen ist der Autor verpflichtet, die Regeln der wissenschaftlichen Redlichkeit und Ehrlichkeit zu befolgen. Jedes Textfragment, das kein geistiges Eigentum des Autors ist, soll mit einem entsprechenden bibliographischen Hinweis versehen werden, gemäß den Hinweisen zur Manuskriptgestaltung der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“.
    • Autoren sind verpflichtet, ihre Texte in Anlehnung an die adäquate und aktuelle Forschungsliteratur vorzubereiten. Am Ende jedes Textes ist ein Literaturverzeichnis anzuführen.
    • Wenn im Text Inhalte präsentiert werden, die der mündlichen oder Briefkommunikation entnommen wurden, ist der Autor verpflichtet, jedes Mal die Erlaubnis für den Druck seitens des Autors von diesen Inhalten vorzulegen.
    • Die Redaktion der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ erklärt, dass alle entdeckten Zuwiderhandlungen bezüglich der in der Wissenschaft geltenden ethischen Grundsätze enthüllt werden. Überdies werden darüber auch entsprechende Institutionen (Institutionen, bei denen der Autor angestellt ist, wissenschaftliche Gesellschaften, Vereine, Vereine der Verlage u. a.) informiert.
    • Von der Publikation sind Texte ausgeschlossen, in denen Anzeichen der wissenschaftlichen Unredlichkeit und Unehrlichkeit festgestellt werden. Es handelt sich insbesondere um folgende Fälle:

      • Ghostwriting – Situation, in der jemand einen wichtigen Beitrag zur Entstehung der Publikation geleistet hat, ohne dass jedoch sein Anteil als Autor oder seine Rolle in der Danksagung in der Publikation erwähnt wird.
      • Guest Autorship – Situation, in der der Anteil des Autors gering ist oder nicht vorhanden war, er aber doch als Autor/Koautor der Publikation genannt wird.
      • Plagiat.
  • E. Interessenkonflikt

    • Autoren sind verpflichtet, der Redaktion alle potentiellen Interessenkonflikte bezüglich des zur Publikation gemeldeten Textes mitzuteilen.
  • F. Korrekturen

    • Auf jeder Etappe des Redaktionsprozesses ist der Autor verpflichtet, Empfehlungen und Hinweise der Redaktion zu befolgen.
    • Der Autor ist verpflichtet, die auf jeder Etappe des Redaktionsprozesses aufgezeigten Korrekturen im Manuskript zu berücksichtigen, darunter v. a. Korrekturen in den Gutachten.
    • Der Autor ist verpflichtet, die Autorenkorrektur seines Manuskripts gemäß den Hinweisen seitens der Redaktion und zur von der Redaktion gesetzten Frist vorzunehmen.
    • Der Autor hat Recht, Fehler im veröffentlichten Text aufzuzeigen. Alle Unstimmigkeiten und Fehler sollen der Redaktion gemeldet werden. Der Autor arbeitet in diesem Bereich mit der Redaktion zum Zweck zusammen, Korrekturen einzutragen und/oder Errata, Anhang, Richtigstellung zu veröffentlichen.

3. Pflichten der Gutachter

  • Der Gutachter unterstützt sowohl die Redaktionsarbeit im Bereich der Entscheidungen bezüglich der Annahme der Manuskripte, als auch Autoren, um die wissenschaftliche Qualität der zur Publikation gemeldeten Manuskripte zu steigern.
  • Für jeden zur Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldeten Text beruft die Redaktion im Einverständnis und mit Unterstützung des Redaktions- und wissenschaftlichen Beirats zwei unabhängige Gutachter.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, unverzüglich die Redaktion über ev. Interessenkonflikt bezüglich der zu begutachtenden Texte zu informieren. Fehlen von Interessenkonflikten wird vom Gutachter in der Erklärung im Gutachterformular bestätigt.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, unverzüglich die Redaktion zu informieren, dass von ihm der Autor des Textes erkannt wird. In einem solchen Falle beruft die Redaktion innerhalb von sieben Tagen einen Ersatzgutachter.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, unverzüglich der Redaktion mitzuteilen, dass er wegen Zeit- oder Kompetenzmangels nicht im Stande ist, das Gutachten zu erstellen.
  • Der Gutachter erteilt Erlaubnis dazu, nur solche Texte zu begutachten, bezüglich deren Inhalte er über entsprechendes Wissen und wissenschaftliche Kompetenz verfügt.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, alle zur Begutachtung anvertrauten Texte vertraulich zu behandeln. Alle Inhalte in den zur Begutachtung anvertrauten Texten unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
  • Der Gutachter unterlässt Handlungen, die mit der Besprechung und Konsultation der zur Begutachtung anvertrauten Texte mit anderen verbunden sind.
  • Alle in den zur Begutachtung anvertrauten Texten enthaltenen Theorien, methodologische Beschreibungen, Forschungsergebnisse und Behauptungen dürfen von dem Gutachter für seine eigene wissenschaftliche Tätigkeit nicht genutzt werden.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, die zur Begutachtung anvertrauten Texte objektiv und sachlich unter Ausschluss der privaten Gründe zu begutachten.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, beim Erstellen des Gutachtens, die Regeln der Begutachtung für die Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ zu befolgen, die in der Prozedur der Begutachtung detailliert beschrieben sind.
  • Beim Erstellen des Gutachtens der zur Begutachtung anvertrauten Texte benutzt der Gutachter das Gutachterformular für die Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ und geht dabei auf folgende Kriterien ein:

    • Übereinstimmung des Inhalts mit dem Profil der Zeitschrift und deren Thematik,
    • origineller und wissenschaftlicher Charakter der Publikation und der präsentierten Inhalte,
    • Beitrag des Autors in die Entwicklung der Disziplin,
    • Grad der Realisierung der Forschungsziele,
    • Präsentation des Forschungsziels,
    • Richtigkeit der Argumentation und Folgerung,
    • Grad der Nutzung der aktuellen einschlägigen Literatur.
  • Im beschreibenden Teil und im Manuskript sind seitens des Gutachters alle Fehler, korrektur- und ergänzungsbedürftige Stellen zu markieren. Korrekturbedürftige Stellen im Manuskript sollen im Manuskript und/oder im Gutachterformular eindeutig beschrieben werden. -Der Gutachter ist verpflichtet, unverzüglich die Redaktion über seinen Verdacht der wissenschaftlichen Unredlichkeit (Plagiat, Ghostwriting, Guest Autorship) zu informieren.
  • Der Gutachter ist verpflichtet, Gutachten der zur Begutachtung anvertrauten Texte zu der von der Redaktion gesetzten Frist zu erstellen.

4. Pflichten des Verlegers

  • Der Verleger ist verpflichtet, im Rahmen des Redaktionsprozesses mit der Redaktion eng zusammenzuarbeiten.
  • In enger Zusammenarbeit mit der Redaktion sorgt der Verleger für die inhaltliche Kohärenz und editorische Qualität der Zeitschrift.
  • Der Verleger ist verpflichtet, der Redaktion und den Autoren eine Autorenkorrektur vorzulegen und alle gemeldeten Korrekturen und Ergänzungen einzutragen.
  • Wenn nach der Veröffentlichung des Textes seitens der Redaktion oder des Autors Fehler festgestellt werden, ist der Verleger verpflichtet, Korrekturen einzutragen und/oder Errata, Anhang, Richtigstellung zu veröffentlichen.
  • Wenn ein Verdacht bezüglich der wissenschaftlichen Unredlichkeit und Unehrlichkeit geschöpft wird, unternimmt der Verleger in enger Zusammenarbeit mit der Redaktion alle notwendigen Maßnahmen, um die Situation zu klären, Korrekturen im betreffenden Text einzutragen oder den Text aus der Publikation zu entfernen. Der Verleger verwendet in enger Zusammenarbeit mit der Redaktion die Regeln von COPE.