Deutsche und österreichische Rechtsterminologie an ausgewählten Beispielen aus dem Bereich des Familienrechts / Differences in German and Austrian Legal Terminology Based on Selected Examples from the Field of Family Law)
DOI: 10.23817/lingtreff.26-7 (online zugänglich: 2025-02-02)
S. 115–127
Schlüsselwörter: Rechtssprache, Rechtsterminologie, Fachphraseologie, Familienrecht
Dieser Beitrag befasst sich mit Unterschieden in der bundesdeutschen und österreichischen Rechtsterminologie. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ist Deutsch die Amtssprache. Trotz dieser Tatsache unterscheidet sich erheblich die Rechtssprache beider Länder. Das betrifft vor allem die Fachterminologie. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, d. h. seit 1995, gilt in Österreich das in deutscher Sprache verfasste EU-Recht, deren deutschsprachige Fassung vor allem die Rechtsterminologie der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet. Dies führt zu gravierenden Problemen bei der Übersetzung – da in Wörterbüchern nur „deutsche“ Termini angegeben werden und die Übersetzer sich der Unterschiede in der Regel nicht bewusst sind. Dies wirft Probleme einerseits für Österreicher auf, die fremdsprachige Texte in ihre „Muttersprache“ übersetzen sollen, noch größere aber für Sprachmittler auf internationaler Ebene, die mit Rechts- und Verwaltungstexten aus Österreich konfrontiert werden. Im vorliegenden Aufsatz werden die Ergebnisse der Analyse ausgewählter Beispiele der deutschen und österreichischen Rechtsterminologie aus dem Bereich des Familienrechts präsentiert. Die Untersuchung wurde auf lexikalische Besonderheiten begrenzt, die in beiden nationalen Rechtssystemen zu finden sind. Die analysierten Beispiele zeigen, dass die Rechtssprache bzw. Rechtsterminologie immer im Zusammenhang mit der Rechtsordnung zu sehen ist, in die sie eingebettet ist. Daher bedeutet Terminologievergleich immer auch Rechtsvergleich.