Für Gutachter
Die Herausgeber – gemäß ihrer wissenschaftlichen Spezialisierung – akzeptieren die eingereichten Manuskripte zur weiteren Prozedur und wählen zwei externe als ausgewiesene Spezialisten in den jeweiligen thematischen Bereichen der zu begutachtenden Beiträge geltende Gutachter. Der Chefredakteur beaufsichtigt die ganze Prozedur und den Verlauf des Begutachtungsverfahrens. Die Herausgeber kooperieren dabei mit einzelnen Mitgliedern des Redaktions- und wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“. In Zweifelsfällen können die Herausgeber den Chefredakteur beantragen, sich beim wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift beraten zu lassen.
Die Herausgeber sind verpflichtet bei der Wahl der Gutachter potentielle Interessenkonflikte (persönliche oder dienstliche Beziehungen zwischen Gutachter und Autor) zu vermeiden.
Die Gutachter erklären, dass sie die zu begutachtenden Manuskripte und die Prädikate der Begutachtung vertraulich behandeln bzw. halten sowie dass sie in dem zu begutachtenden Manuskript präsentierte theoretische Grundsätze, Forschungsergebnisse und das Wissen über das jeweilige Manuskript vor seiner Veröffentlichung nicht nutzen.
Die Autoren kennen die Gutachter ihrer Texte nicht. Die volle Gutachterliste ist in der Zeitschrift zugänglich. Alle Gutachter des jeweiligen Bandes werden zusätzlich einmal im Jahr auf der Internetseite der Zeitschrift aufgelistet.
Jeder zur Publikation in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ gemeldete Text wird von zwei voneinander unabhängigen Gutachtern begutachtet (mindestens einer muss Muttersprachler sein).
Im Begutachtungsverfahren in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ wird die Peer-review-Prozedur (Double-blind review) verwendet.
Bevor die Beiträge an die Gutachter geleitet werden, werden von den Herausgebern all diejenigen Manuskriptfragmente beseitigt, die seinen Autor hätten erkennen lassen. Sollte der Gutachter dennoch den Autor des Beitrags identifiziert haben, wird er gebeten, dies unverzüglich den Herausgebern mitzuteilen. In solch einem Fall wird ein anderer Gutachter gewählt.
Die Gutachter bekommen zusammen mit dem Manuskript das Gutachtenformular, in dem sie ihr Gutachten in deutscher Sprache innerhalb der von der Redaktion gesetzten Frist. Sollte der Gutachter mehr Zeit für die Anfertigung des Gutachtens brauchen, wird er gebeten, die Herausgeber unverzüglich darüber zu informieren. Die Zeit kann in diesem Fall maximal um einen Monat verlängert werden.
Die ausgefüllten Gutachtenformulare sind in elektronischer Form (pdf-Version oder gescannt mit Gutachterunterschrift) an die Adresse des schriftleitenden Redakteurs oder in Papierform (mit Gutachterunterschrift) an die Adresse der Zeitschriftredaktion zu schicken. Sollte der Gutachter im begutachteten Manuskript Korrekturen, Ergänzungen, Anmerkungen u. Ä. notiert haben, ist auch das Manuskript an die Zeitschriftredaktion zu schicken.
Die Gutachter werden gebeten den Inhalt des Manuskripts zu begutachten: Die einzelnen Punkte der Rezension sind im Gutachtenformular zu finden. Sprachliche Korrekturen werden zwar separat durchgeführt, der Gutachter kann das allgemeine Sprachniveau des Textes jedoch entsprechend bewerten.
Im Gutachten sind zum Schluss eindeutige Empfehlungen für die Herausgeber zu formulieren. Sowohl die Akzeptanz als auch die Ablehnung des Manuskripts sollen jeweils kurz gerechtfertigt werden. Alle nötigen Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen sollen im Gutachtenformular und/oder im Manuskript (in elektronischer oder in Papierform) notiert werden. In konkreten Fällen kann der Gutachter verlangen, die vom Autor revidierte Form des Manuskriptes zur erneuten Begutachtung zu bekommen.
Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung des jeweiligen Textes in der Zeitschrift „Linguistische Treffen in Wrocław“ treffen die Herausgeber.